SKY TEAM - Roy Maihöfer UL-Flugservice
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragserteilung |
| (1) Die Ausführung aller uns erteilten Aufträge erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Verkaufsbedingungen in Verbindung mit den Angaben im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. |
| (2) Bedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir Ihrer Anwendung schriftlich zugestimmt haben. Fehlender Widerspruch unsererseits gilt nicht als Einverständnis. |
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| (1) Preisangaben verstehen sich in DM brutto (inkl. MwSt.), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben ist. |
| (2) Sollten sich die für die Preisbildung maßgebenden Kalkulationsgrundlagen bei uns oder unserem Vorlieferanten bis zum Zeitpunkt der Lieferung ändern, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Preise anzuwenden. Dies gilt insbesondere bei Währungskursen für Preise für Lieferungen und Leistungen, die importiert werden. Dies gilt nicht, wenn die angegebenen Preise ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind. |
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Für lagermäßig bei uns in Deutschland vorhandene Waren verstehen sich die Preise ab Lager Deutschland, ausschließlich Verpackung. Für nicht lagermäßig in Deutschland vorhandene Waren verstehen sich die Preise ab Hersteller des Herkunftslandes, ausschließlich Verpackung. Sofern der Auftraggeber für die Verpackung keine speziellen Weisungen erteilt werden, nehmen wir diese nach unserem Ermessen vor. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt; gebrauchte Packmittel werden nicht zurückgenommen. |
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| (1) Die von uns für die Ausführung von Aufträgen genannten Lieferfristen gelten unter Voraussetzung der völligen Klarstellung aller kaufmännischen und technischen Einzelheiten, einschließlich der Erfüllung aller vom Auftraggeber zu erbringenden Voraussetzungen und Leistungen, eines ungestörten Betriebsablaufes und rechtzeitiger Zulieferung seitens unserer Vorlieferanten und verlängern sich entsprechend, wenn und solange diese Voraussetzungen nicht gegeben sind. Darüber hinaus haben wir das Recht, eine angemessene Nachfrist in Anspruch zu nehmen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerung aus welchen Rechtsgründen auch immer sind ausgeschlossen, soweit nicht nachgewiesenermaßen unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. |
| (2) Ereignisse höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung bei uns oder unseren Vorlieferanten berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß hierdurch ein Schadensersatzanspruch gegen uns begründet wird. |
| (3) Teillieferungen sind zulässig. |
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Der Käufer hat den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Ist er mit der Abnahme im Rückstand, kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktrete oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlange. |
Der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert hat oder er offenkundig zur Zahlung des Kaufpreises nicht in der Lage ist. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 35% des Kaufpreises zuzüglich des Preises für Überführung und Nebenleistungen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. |
Macht der Verkäufer von seinen Rechten, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, keinen Gebrauch, so kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist dem Käufer einen gleichen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen bereitstellen. |
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Änderungen in der Ausführung der Auftragsleistungen aufgrund von Produktionsumstellungen, technischer Verbesserungen, amtlicher Anordnungen oder Anordnungen von entsprechenden Verbänden sind vorbehalten und gelten als vom Auftraggeber genehmigt, soweit die Verwendbarkeit des Gegenstandes hierdurch nicht beeinträchtigt wird. |
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| (1) Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird bei der Bestellung 50% des Kaufpreises fällig. Der Rest des Kaufpreises ist ohne jeden Abzug bei der Übergabe des Kaufgegenstandes zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe geltend zu machen: mindestens aber in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. |
| (2) Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. |
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| (1) Sofern nichts anders vereinbart ist, erfolgt der Versand für Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Auftragsgegenstände unser Werk oder Lager bzw. bei Direktlieferungen von Unterlieferanten an den Käufer das Werk oder Lager des Unterlieferanten verlassen haben, bzw. im Werk oder Lager dem Auftraggeber, Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen Person, Firma oder Anstalt zur Beförderung übergeben worden sind. Ist die Abholung der Auftragsgegenstände durch den Auftraggeber oder seinen Beauftragten vereinbart, so erfolgt der Gefahrenübergang spätestens mit Ablauf des Tages, welcher dem Abgang der Mitteilung folgt, daß der Auftragsgegenstand zur Abholung zur Verfügung steht. |
| (2) Wenn seitens des Auftraggebers keine besonderen Weisungen vorliegen, nehmen wir den Versand nach bestem Wissen auf dem günstigsten uns bekannten Transportweg vor, wobei eine eventuelle uns bekannt gewordene Dringlichkeit nach Möglichkeit berücksichtigt wird. Ansprüche auf Ersatz der Mehrkosten für Expressgut oder Luftfracht können nicht anerkannt werden. Umlade- und/oder Weiterversandkosten, die sich aus fehlenden oder unrichtigen Angaben des Bestimmungsortes ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers |
| (3) Eine Versicherung wird ohne entsprechenden schriftlichen Auftrag des Auftraggebers von uns nicht gedeckt. |
| (4) Für Wartungs- und Instandsetzungsaufträge gelten unsere Preise unter der Voraussetzung der für uns kostenfreien Beförderung der Geräte zu und von unseren Wartungsstationen. Wird der Transport durch uns oder unsere Spediteure vorgenommen, gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers. |
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Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. |
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Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie Erfüllung aller anderen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zukommen, z. B. aus Reparaturen oder Ersatzteillieferungen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veräußerung zulässig. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungsarbeiten unverzüglich bei dem Verkäufer oder einem vom Hersteller autorisierten Betrieb ausführen zu lassen. Alle Rechte aus vorheriger Veräußerung, insbesondere die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf, gelten als an uns abgetreten. |
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Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. |
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Gerichtsstand für alle sich etwa ergebenden Streitfälle, die aus den uns erteilten Aufträgen resultieren, ist der Sitz des Verkäufers. Wir sind jedoch nach unserer Wahl als Kläger auch berechtigt, die Klage an dem für den Sitz des Beklagten zuständigen Gerichts zu erheben. Maßgebend ist nur das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht (BGB und HGB). Die Geltung der Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. |
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| Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Abänderung einzelner Punkte seiner Bedingungen im übrigen verbindlich |
| Stand: 17.03.99 |